Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – breifreibaby GbR

breifreibaby GbR – Annina Schäflein & Lena Merz

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an der Fortbildung zur breifreibaby Fachberater:in für Beikost und Familienkost.

(2) Unsere Leistungen richten sich sowohl an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB.

(3) Widerrufsbelehrung (gilt nur für Verbraucher*innen im Sinne des § 13 BGB)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (breifreibaby GbR, Annina Schäflein & Lena Merz, Lindenstraße 65, 64347 Griesheim, E-Mail: ausbildung@breifreibaby.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 2 Angebot – Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch Ausfüllen des Bewerbungsformulars auf www.breifreibaby.de (Angebot) durch den/die Teilnehmer*in sowie durch eine Zusage per E-Mail seitens breifreibaby (Annahme). Das Herunterladen der AGB ist unverbindlich.

(2) Kann eine Anmeldung oder Bewerbung nicht berücksichtigt werden, wird dies per E-Mail mitgeteilt; die Anmeldung bzw. Bewerbung entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

(3) Möchte der/die Bewerber*in, sofern keine Zusage erteilt werden kann, auf eine Warteliste aufgenommen werden, kann er/sie dies im Anmeldeformular angeben (zu werten als invitatio ad offerendum). In diesem Fall wird er/sie per E-Mail durch breifreibaby kontaktiert, sobald ein Platz verfügbar wird. Der Vertrag kommt dann durch gegenseitige Angebots- und Annahmerklärung per E-Mail zustande.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, das Kursentgelt vollständig oder eine vertraglich vereinbarte erste Rate der Ratenzahlung vor Kursbeginn zu entrichten. Das jeweilige Kursentgelt ist der Webseite zu entnehmen. Umsatzsteuer wird gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG nicht erhoben.

(2) Die Rechnung wird den Teilnehmer*innen innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsschluss zugesandt.

a) Die Zahlung des Gesamtbetrages kann in bis zu 3 Raten erfolgen. Die erste Rate ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt spätestens aber zu Kursbeginn zu leisten; andernfalls kann die Zusage widerrufen und der Platz anderweitig vergeben werden. Die zweite und dritte Rate müssen jeweils bis zum Beginn des entsprechenden Ausbildungsmonats vollständig beglichen sein, andernfalls kann die Zusage ebenfalls widerrufen und der Platz neu vergeben werden.

§ 4 Schulungsmaterial

(1) Schulungsunterlagen, Skripten, Handouts und sonstige im Rahmen der Fortbildung ausgehändigte Materialien sind ausschließlich für den Lern- und Arbeitsgebrauch bestimmt. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vollständig noch auszugsweise vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

(2) Zoomcalls, Schulungsvideos und Fachvorträge, die nicht ausdrücklich als aufzeichenbar gekennzeichnet sind, dürfen weder aufgezeichnet noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Prüfungsrelevante Vorträge werden von breifreibaby aufgezeichnet und den Teilnehmer*innen über die Lernplattform zur Verfügung gestellt; eine eigene Aufzeichnung durch Teilnehmer*innen ist auch in diesem Fall nicht gestattet.

§ 5 Vertragsdauer – Kündigung

(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der Dauer des Lehrgangs bzw. Kurses, für den die Zusage durch breifreibaby erteilt wurde.

(2) Eine Kündigung nach Lehrgangsbeginn ist ausschließlich aus wichtigem Grund möglich (§ 626 BGB). In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen anteilig abgerechnet; der/die Teilnehmer*in hat Anspruch auf Rückerstattung des auf den noch nicht erbrachten Ausbildungsteil entfallenden Entgelts.

§ 6 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmerinnen, Verletzungen von Kardinalpflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmerin vertrauen darf – sowie Ersatzansprüche aus Verzug gemäß § 286 BGB. In diesen Fällen wird für jedes Verschulden gehaftet.

(2) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rücktritt des/der Teilnehmers:in – Stornierung

(1) Der/die Teilnehmer:in kann bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn steht breifreibaby eine Entschädigung in Höhe von 5 % des vereinbarten Entgelts zu. Bei einem Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erhöht sich dieser Betrag auf 20 % des vereinbarten Entgelts. Dem/der Teilnehmer:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass breifreibaby kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, insbesondere wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und in den Vertrag eintritt, oder wenn der Platz anderweitig, etwa über die Warteliste, besetzt werden kann. In diesen Fällen entfällt die Entschädigung oder reduziert sich entsprechend.

(2) Nach Ablauf der Rücktritttsfrist ist das vollständige Entgelt zu entrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall einer unvorhergesehenen Nichtteilnahme der Abschluss einer Rücktritts- bzw. Seminarversicherung empfehlenswert ist, um den wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.

§ 8 Rücktritt durch breifreibaby

(1) breifreibaby ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

  • die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht wird,
  • der Kurs aus Gründen, die breifreibaby nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann, oder
  • breifreibaby Kenntnis von Verstößen des/der Teilnehmers*in gegen die verbindlichen Werte (Anlage zu diesen AGB, fester Vertragsbestandteil) der breifreibaby-Fachausbildung erlangt.

(2) In den genannten Fällen werden bereits geleistete Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer*innen sind ausgeschlossen, soweit breifreibaby die Kursabsage nicht zu vertreten hat; bei schuldhafter Pflichtverletzung durch breifreibaby bleiben gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer*innen unberührt.

§ 9 Form und Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Mitteilungen, die der/die Teilnehmer*in gegenüber breifreibaby oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz der breifreibaby GbR. Die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand bleiben unberührt, soweit Abs. (3) keine abweichende Regelung trifft.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist das für den Rechtssitz von breifreibaby zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand.


Ablauf der Ausbildungen zur/zum breifreibaby Fachberater:in für Beikost und Familienkost

Stand: April 2026

Die Ausbildungen von breifreibaby sind ausschließlich vollständig buchbar und zu absolvieren.

Start

Die Ausbildung beginnt mit einem Startpaket, das Skript, Lernmaterialien und Praxismaterialien umfasst. Zum Ausbildungsstart findet ein gemeinsamer Zoomcall mit dem gesamten Lehrgang statt, in dem ein Ausblick auf die kommende Ausbildungszeit gegeben und wichtige Details erläutert werden.

Erste Absenzphase

Es folgen 4 Wochen Lernzeit, in denen das eigenständige Studium der Skripte, prüfungsrelevante Vorträge (live über Zoom, mit Aufzeichnungsmöglichkeit) sowie die freiwillige Anfertigung von Hausaufgaben im Mittelpunkt stehen. Auf diese Weise findet bereits eine erste Lernzielkontrolle statt. Zusätzlich werden auf freiwilliger Basis ergänzende Fachvorträge zu relevanten Themen angeboten. Die Bildung von Lerngruppen und die Vernetzung innerhalb des Lehrgangs werden ausdrücklich empfohlen und gefördert.

Zweite Absenzphase – Eigenstudium, Praxisübungen und Prüfungen

Daran schließen sich weitere 4 Wochen Lernzeit an. Der Lernstoff wird wiederholt und in Praxisübungen – vorrangig als Fallbeispiele in Zoomcalls – vertieft. Auch in diesem Zeitraum finden Fachvorträge statt, und die Teilnehmer*innen können freiwillig Hausaufgaben einreichen, die korrigiert werden. Offene Fragen werden in persönlichen Zoomcalls besprochen. Den Abschluss dieser Phase bilden die Prüfungen: Die mündliche Prüfung findet per Zoom mit zwei Prüferinnen und einem Prüfling statt und dauert zwischen 30 Minuten und einer Stunde. Die schriftliche Prüfung wird zu einem festen Termin online über die Plattform Ilias abgehalten; der gesamte Kurs schreibt zeitgleich. Bei bestandener mündlicher und schriftlicher Prüfung erfolgt die Zertifizierung als breifreibaby-Fachberaterin für Beikost und Familienkost.


Richtlinien zum Erwerb und Erhalt des Zertifikates

Stand: April 2026

1. Zertifikatserwerb

a) Das Zertifikat breifreibaby® Fachberater:in für Beikost und Familienkost wird ausgestellt, sofern

  • eine vollständige Ausbildung zur/zum breifreibaby Fachberater:in für Beikost und Familienkost absolviert wurde,
  • alle erforderlichen Aufgaben ausreichend bearbeitet wurden und
  • die mündliche und schriftliche Abschlussprüfung bestanden wurden.

b) Als Erwerbsdatum gilt das Datum der bestandenen schriftlichen Abschlussprüfung, vorausgesetzt, die mündliche Prüfung wurde zuvor erfolgreich abgelegt.

c) Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung. Die Wiederholungsgebühr beträgt 100,00 €. Wird die schriftliche Abschlussprüfung auch im zweiten Versuch nicht bestanden, gilt die Ausbildung als endgültig nicht bestanden. Eine vollständige Wiederholung der Ausbildung ist kostenpflichtig möglich.

d) Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung besteht ebenfalls die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung. Die Gebühr für die mündliche Nachprüfung beträgt 250,00 €. Wird die mündliche Abschlussprüfung auch im zweiten Versuch nicht bestanden, gilt die Ausbildung als endgültig nicht bestanden. Eine freiwillige, kostenpflichtige Wiederholung der gesamten Ausbildung ist möglich.

2. Zertifikatserhalt

a) Das Zertifikat ist ab dem Erwerbsdatum gültig.

3. Entzug des Zertifikats

Erlangt breifreibaby Kenntnis darüber, dass eine breifreibaby® Fachberater:in für Beikost und Familienkost den verbindlichen Berufsethischen Richtlinien (Anlage zu diesen AGB, fester Vertragsbestandteil) für die Ausübung dieser Tätigkeit in erheblicher Weise zuwiderhandelt, behält es sich vor, das Zertifikat mit sofortiger Wirkung und vor Ablauf seiner Gültigkeit zu entziehen sowie die Trennung von der betreffenden Person gegebenenfalls zu veröffentlichen.


Unsere Werte

breifreibaby – Fachberater:in für Beikost und Familienkost

Essen soll Freude machen – von Anfang an. Bei breifreibaby® dreht sich alles darum, wie Babys und Kleinkinder den Weg zur Familienkost finden: mit Brei oder ohne, nach Bedarf statt nach Plan, mit Verbindung statt mit Druck. Gesunde Ernährung ist für uns kein Regelwerk, sondern ein gemeinsamer Prozess – am Familientisch, aus einem bunten Angebot, in der eigenen Geschwindigkeit, mit Freude und ohne Zwang.

Wer bei uns zur breifreibaby®-Fachberater:in für Beikost & Familienkost ausgebildet wird, gibt genau diese Haltung an Familien weiter: wissenschaftlich fundiert, alltagstauglich, zu den Familien passend und mit echtem Herzblut.

Was wir von unseren Fachberater:innen erwarten

Familien wirklich sehen

Gute Beikostberatung beginnt damit, zuzuhören. Nicht um zu urteilen, sondern um zu verstehen. An welchem Punkt steht die Familie gerade? Was sind Ängste, Sorgen und Herausforderungen? Welche Lebensmittel stehen auf dem Tisch? Wie sieht der Alltag mit Baby aus? Was beschäftigt die Eltern wirklich? Die Lebensrealität einer Familie ist immer der Ausgangspunkt – nicht ein Idealzustand, den die Beraterin/der Berater im Kopf hat. Unterschiedliche Hintergründe, Kulturen und Essl;gewohnheiten werden anerkannt und respektiert. Einfühlungsvermögen ist keine nette Zusatzeigenschaft, sondern Grundvoraussetzung.

Fachlichkeit mit Haltung

Professionalität bedeutet mehr als Fachwissen über Nährstoffe und Beikostreife. Sie zeigt sich darin, die eigene Meinung zurückzustellen, Grenzen zu kennen und einzuhalten, und Familien wertschätzend auf Augenhöhe zu begegnen. Ganz gleich, ob sie Brei geben, die Beikost breifrei gestalten oder einen Mix aus beidem wählen. Unsere Fachberater:innen reflektieren ihr eigenes Beratungsverhalten regelmäßig und entwickeln sich kontinuierlich weiter.

Nur was belegt ist, hat Platz in der Beratung

Unsere Fachberater:innen stützen ihre Empfehlungen zu Beikosteinführung, Nährstoffversorgung und Familienkost auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Wer bei breifreibaby ausgebildet wird, lernt, zwischen Forschung und Meinung zu unterscheiden – und Familien souverän durch den Dschungel an Ernährungsmythen zu lotsen. Für Schwurbel, Verschwörungszählungen oder rein intuitionsbasierte Empfehlungen ist in unserer Beratung kein Raum.

Zwei häufige Irrtümer rund um Beikost, mit denen unsere Fachberater:innen souverän umgehen:

„Breifrei ist gefährlich und nichts für normale Familien." – Tatsächlich ist die babygeleitete Beikost für die meisten gesunden Babys gut erforscht und sicher, wenn die individuelle Beikostreife des Kindes beachtet wird. „Babys müssen erst Brei essen, bevor sie am Familientisch mitmachen dürfen." – Mit dem richtigen Wissen können Babys von Beginn an entspannt und sicher am gemeinsamen Tisch teilnehmen – ganz ohne Extramenü.

Essen ohne Druck – Jede Familie isst anders

Ob Brei, feste babygerechte Kost oder beides: Es gibt nicht den einen richtigen Weg in die Beikost. Unsere Fachberater:innen arbeiten ohne Musterlösungen und ohne Druck. Sie informieren, zeigen Optionen auf und überlassen die Entscheidung dort, wo sie hingehört – bei den Eltern. Der Familientisch soll ein Ort der Verbindung sein, nicht der Konflikte.

Realistische Begleitung statt Idealvorstellungen

Nicht jede Familie kocht täglich frisch. Nicht jedes Baby isst alles, was angeboten wird. Und nicht alle Eltern haben gleich viel Wissen, Zeit, Energie oder Unterstützung. Ein:e gut:e Fachberater:in begegnet diesen Realitäten ohne Bewertung und entwickelt Ansätze, die zur tatsächlichen Lebenssituation einer Familie passen – ganz individuell, praktisch, alltagstauglich und ohne erhobenen Zeigefinger.

Klare Grenzen kennen und benennen

Die Ausbildung zur breifreibaby-Fachberater:in für Beikost und Familienkost qualifiziert für die Beratung rund um Beikosteinführung, Nährstoffversorgung im ersten Lebensjahr und den Übergang zur Familienkost. Sie ersetzt keine medizinische Diagnose, keine therapeutische Behandlung und keine ärztliche Einschätzung. Wer seine fachlichen Grenzen erreicht, gibt den Fall weiter. Das ist keine Schwäche, sondern professionelles Handeln.

Eltern stärken und begleiten

Eltern sind die Expert:innen für ihre Familie und ihr Kind. Unsere Rolle ist es, sie mit dem nötigen Wissen rund um Beikost und Familienkost zu versorgen, damit Entscheidungen informiert getroffen werden können – sachlich, ohne Druck und ohne Angstmache. Wer zu uns kommt, soll gestärkt gehen, nicht verunsichert.

Diskretion ist selbstverständlich

Was Familien in einer Beratung über ihre Ernährungsgewohnheiten, ihren Alltag oder ihre Sorgen teilen, bleibt dort. Unsere Absolvent:innen behandeln alle Informationen vertraulich.

Vernetzt statt isoliert

Beikost ist selten ein Thema für sich. Oft berührt es Fragen rund ums Stillen, die kindliche Entwicklung, Allergien, Verdauung oder familiäre Dynamiken. Unsere Fachberater:innen arbeiten deshalb gerne mit anderen Berufsgruppen zusammen – wie Hebammen, Stillbegleiterinnen, Kinderärzt:innen, Ernährungsberater:innen, Therapeut:innen – und ordnen sich in dieses Netzwerk respektvoll ein. Andere Fachpersonen werden nicht abgewertet, auch nicht in sozialen Medien.

Immer auf dem neuesten Stand

Die Ernährungswissenschaft und die Beikostforschung entwickeln sich weiter. Was heute gilt, kann morgen präzisiert werden. Wir erwarten von unseren Absolvent:innen, dass sie sich regelmäßig fortbilden und ihr Wissen rund um Beikost, Nährstoffe und Familienernährung aktuell halten.

Stillen und Beikost gehören zusammen

Beikost beginnt neben dem Stillen, nicht anstelle davon. Wir stehen hinter den Stillempfehlungen der WHO und begleiten Familien so, dass Stillen und Beikost als sich ergänzende Themen vermittelt werden. Gleichzeitig respektieren wir jede Entscheidung einer Mutter rund um das Stillen – ob Weiterstillen, Pause oder Abstillen. Unsere Fachberater:innen begleiten alle diese Wege wertfrei, sachlich und einfühlsam. Verurteilung hat in einer zeitgemäßen Familienbegleitung keinen Platz.